(pd) Im Rahmen der Strafuntersuchung konnte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Lebenspartner seine Partnerin am Abend des 10. Februar mit mehreren Schüssen aus einer Pistole tötete. Im Anschluss an das Tötungsdelikt nahm sich der Mann mit einem weiteren Schuss selber das Leben. Hinweise auf eine möglicherweise involvierte Drittperson liegen nicht vor.
Der Täter und das spätere Opfer lebten zum Tatzeitpunkt zusammen in einem Haus in Pratteln. Nach Abschluss der letzten Untersu-
chungshandlungen wird die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die Strafuntersuchung in Anwendung von Artikel 319 lit. d. Strafprozessordnung voraussichtlich einstellen.
Am Montagabend, 10. Februar, kam es an der Oberemattstrasse in Pratteln zu dem Tötungsdelikt. Auf dem Vorplatz der betreffenden Liegenschaft fanden die Einsatzkräfte eine tote Frau (Alter: 33 Jahre, Nationalität: Kamerun) vor. Die Frau wurde mit mehreren Schüssen erschossen. Kurz darauf fanden die Einsatzkräfte im Innern der angrenzenden Liegenschaft einen toten Mann (Alter:
70 Jahre, Nationalität: Schweiz) vor. Der Mann wies ebenfalls eine Schussverletzung auf.
Tathergang und Motiv
Im Rahmen der Strafuntersuchung konnte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass es sich beim 70-jährigen Mann um den Täter handelt, der die Frau mit vier Schüssen tötete. Aufgrund der Indizienlage geht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft davon aus, dass der Täter zunächst im Haus und später auch vor der Liegenschaft auf das Opfer schoss. Im Anschluss an seine Tat begab sich der Täter in den Wintergarten der Liegenschaft und nahm sich dort mit einem weiteren Schuss selber das Leben. Hinweise auf eine unbekannte, in das Delikt möglicherweise involvierte Drittperson liegen nicht vor.
Der Täter und das spätere Opfer führten eine Beziehung und lebten zum Tatzeitpunkt zusammen in einem Haus. In demselben Haus lebte auch ein Kleinkind. Dieses ist wohlauf und wird betreut. Zum Schutz des Kindes macht die Staatsanwaltschaft diesbezüglich keine weiteren Angaben und bittet die Medien um eine zurückhaltende Berichterstattung.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht davon aus, dass das Tatmotiv auf Differenzen innerhalb der Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer zurückzuführen ist. Da beide Personen verstorben sind, konnte diese Hypothese jedoch nicht abschliessend bestätigt werden. Die vom Täter verwendete Pistole befand sich zum Tatzeitpunkt im Besitz des Mannes, war jedoch nicht auf ihn registriert. Die auf den Täter registrierten Schusswaffen wurden im vorliegenden Tötungsdelikt nicht verwendet.
Strafverfahren wird nach dessen Abschluss voraussichtlich eingestellt
Auch in der vorliegenden Konstellation obliegt es der Polizei und der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, die Geschehnisse soweit zu untersuchen, als dass der Tathergang hinreichend geklärt, die Täterschaft benannt und die Beteiligung von Drittpersonen ausgeschlossen werden kann.
Derzeit laufen noch letzte Untersuchungshandlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Nach Vorliegen der entsprechenden Ergebnisse wird die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren in Anwendung von Artikel 319 lit. d. der Schweizerischen Strafprozessordnung voraussichtlich einstellen, da mit dem Tod des Täters ein sogenanntes Prozesshindernis aufgetreten ist.
Bei dieser Medienmitteilung handelt es sich um die letzte aktive Kommunikation der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenhang mit dem vorliegend relevanten Delikt.