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Sozialhilferechtliche Observationen im Jahr 2024: Berichterstattung der Gemeinden ausgewertet

(pd) Seit dem 1. Januar 2024 können die aargauischen Gemeinden bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch als letzte Option Observationen durchführen. Im vergangenen Jahr haben zwei Gemeinden davon Gebrauch gemacht.

Das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) sieht seit dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit vor, bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch Observationen durchzuführen, sofern konkrete Anhaltspunkte vorliegen und alle anderen zur Verfügung stehenden Mittel zur Sachverhaltsklärung ausgeschöpft sind. § 19e SPG legt eine regelmässige Berichterstattung der Gemeinden über die angeordneten und durchgeführten Observationen an den Kantonalen Sozialdienst (KSD) fest.
Auswertung der Berichterstattung
Der KSD hat von allen Aargauer Gemeinden die erforderlichen Rückmeldungen erhalten. Zwei Gemeinden haben dem KSD berichtet, im Jahr 2024 je eine Observation angeordnet und durch Dritte durchführen lassen zu haben. Als Ergebnis ist in einem Fall die materielle Hilfe wegen nicht überprüfbarer Bedürftigkeit eingestellt worden. Im zweiten Fall konnte die Richtigkeit der Angaben des Sozialhilfebeziehenden bestätigt werden.
Die Berichterstattung lässt darauf schliessen, dass die Gemeinden die Observationen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt haben. Die geringe Anzahl im Berichtsjahr durchgeführter Observationen verdeutlicht, dass dieses Instrument – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – nur in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangt.