(pd) Ohne Einbezug der Sozialpartner hat der Regierungsrat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) per Ende 2025 gekündigt – ein bewährtes Modell mit Signalwirkung wird ohne Grund aufgegeben. Die Personalverbände StPV, LSO, VPOD, VSAO und SBK verurteilen diesen Alleingang scharf.
Der Entscheid zerstört Vertrauen und tritt die Sozialpartnerschaft mit Füssen. Die Personalverbände werden alles unternehmen, um Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen zu verhindern.
Der kantonale GAV hat während zwei Jahrzehnten verlässliche, transparente und einheitliche Anstellungsbedingungen garantiert – für Verwaltung, Schulen, Spitäler und kantonale Betriebe. Er war das Resultat eines kooperativen und stabilitätsorientierten Modells, das sich auch in Krisenzeiten bewährt hat. Dass der Regierungsrat diesen Vertrag nun kündigt, ohne tragfähige Alternativen vorlegen zu können, entbehrt jeder fachlichen Logik. Die offizielle Begründung ist dünn – es gibt keinen nachvollziehbaren sachlichen Grund. Alles deutet auf politisch motivierten Druck hin.
Sozialpartner vor vollendete Tatsachen gestellt
Der Entscheid wurde gefällt, ohne die Sozialpartner in den Prozess einzubeziehen. Ein solcher Stil widerspricht nicht nur elementaren Prinzipien der Sozialpartnerschaft, sondern auch einem respektvollen Umgang mit den Personalvertretungen. Dass sich der Regierungsrat gleichzeitig zur partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Personalrechts bekennt, während er die Grundlagen dafür eigenmächtig zerstört, ist ein unvereinbarer Widerspruch.
Mit der Kündigung des GAV endet auch die bisherige Friedenspflicht. Die Verantwortung für die daraus resultierenden Spannungen trägt der Regierungsrat. Gleichzeitig fordern die Personalverbände mit Nachdruck, dass sie ab sofort vollumfänglich und verbindlich in den weiteren Prozess einbezogen werden. Die Einbindung darf nicht nachgelagert oder symbolisch sein – sie muss von Beginn an gelebt werden. Ein entsprechendes Schreiben an den Regierungsrat wird folgen.
Was wurde bereits aufgegleist?
Offen bleibt, wie weit der Regierungsrat mit internen Vorarbeiten bereits fortgeschritten ist. Diese Intransparenz ist nicht akzeptabel. Es besteht der Eindruck, dass längst Weichen gestellt wurden, ohne die Betroffenen überhaupt anzuhören.
Kanton verliert an Glaubwürdigkeit als Arbeitgeber
Diese einseitige Kündigung erfolgt in einer Phase, in der die öffentliche Hand dringend auf qualifiziertes Personal angewiesen ist. Gerade jetzt wäre Verlässlichkeit das Gebot der Stunde. Stattdessen sendet der Kanton ein Signal der Unsicherheit und Instabilität. Der Verlust eines breit abgestützten, einheitlichen Regelwerks bringt rechtliche und organisatorische Risiken mit sich – und untergräbt die Bindung und Motivation der Mitarbeitenden. Das beschädigt die Arbeitgebermarke «Kanton Solothurn» massiv.