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Im Kanton Aargau gilt künftig «digital vor analog»

(pd) Die digitale Kommunikation wird für Einwohnerinnen und Einwohner, Wirtschaft und Verwaltung immer wichtiger. Die Servicequalität für Bevölkerung und Unternehmen soll erhöht und die Verwaltungsprozesse möglichst medienbruchfrei gestaltet werden. Die digitale Transformation der Verwaltung ist weiter voranzutreiben.

Der Kanton Aargau erfüllt zwar bereits zahlreiche Aufgaben digital, doch besteht weiterhin grosses Ausbaupotenzial. Dazu sind neue Rechtsgrundlagen notwendig. Die Anhörung zum Gesetz über die digitale Aufgabenerfüllung dauert vom 14.September bis 14. Dezember.

Neue Technologien ermöglichen einen schnelleren, orts- und zeitunabhängigen Austausch mit den Behörden. Mit dem Start der Anhörung zum neuen Gesetz über die digitale Aufgabenerfüllung reagiert die Regierung auf die steigenden Anforderungen von Bevölkerung und Wirtschaft an ein umfassend digitales Leistungsangebot der öffentlichen Hand. Er schafft die gesetzlichen Grundlagen, um die kantonalen Behördenleistungen digital und sicher abzuwickeln, insbesondere über das zentrale Online-Behördenportal. Die kantonale Verwaltung soll standardmässig digital arbeiten und kommunizieren und das Angebot an digitalen Leistungen erweitern. Einwohnerinnen und Einwohner können weiterhin frei zwischen digitalen und analogen Kanälen wählen, während juristische Personen und berufsmässig mit Behörden verkehrende Personen zur digitalen Kommunikation grundsätzlich verpflichtet werden sollen.

Digitale Kommunikation als Standard

Mit dem digitalen Primat legt der Kanton fest, dass die digitale Arbeits- und Kommunikationsform zum Standard wird. Das bedeutet, dass der Austausch mit den Behörden grundsätzlich über digitale Kanäle erfolgt und digitale Dokumente rechtlich massgebend sind. Die kantonalen Behörden sollen untereinander und mit Privaten wo möglich digital kommunizieren und innert einer Frist von zehn Jahren möglichst alle Leistungen digital anbieten. Beim digitalen Primat handelt es sich um einen Vorrang der digitalen Form gegenüber anderen Kommunikationsformen, wie beispielsweise der brieflichen, ohne dass für die Bevölkerung eine Pflicht zur digitalen Nutzung entsteht. Die Einwohnerinnen und Einwohner können frei wählen, ob sie ihre Kontakte mit den kantonalen Behörden vollständig digital abwickeln oder wie bisher die Briefpost oder den Schalter nutzen.

Ein Behördenportal für alle kantonalen und kommunalen Dienstleistungen

Ein wichtiger Baustein für die digitale Behördenkommunikation ist das heutige Smart Service Portal, auf dem bereits verschiedene Leistungen von Kanton und Gemeinden digital angeboten werden. Im Gesetzesentwurf wird dieses als zentraler Zugang für digitale Leistungen des Kantons bestimmt, und es werden einheitliche Regeln für die Nutzung dieses Behördenportals definiert. «Das Gesetz schafft verbindliche Leitplanken, damit digitale Angebote koordiniert, durchgängig und kundenfreundlich ausgebaut werden können. So verhindern wir, dass die Digitalisierung isoliert vorangetrieben wird und vermeiden teure Doppelspurigkeiten», ist Regierungsrat Dr. Markus Dieth überzeugt. Zudem stärken einheitliche Standards die Verlässlichkeit und Sicherheit des Behördenportals und vereinfachen die Nutzung der digitalen Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner und Unternehmen.

Vorteile für Wirtschaft und Bevölkerung

Für die Wirtschaft bringt die angestrebte durchgehende Digitalisierung der Kommunikation mit kantonalen Behörden über einen zentralen Zugang erhebliche Vorteile. Ihr administrativer Aufwand sinkt, und die Antrags- und Genehmigungsprozesse werden beschleunigt. «Wir wollen, dass digitale Verfahren für Unternehmen einfach und verlässlich sind. Klare Regeln senken den Aufwand und machen Prozesse besser planbar», sagt Regierungsrat Markus Dieth. Aufgrund der Vorteile, die sich für Unternehmen aus der digitalen Abwicklung ergeben, schlägt das Gesetz eine Pflicht zur digitalen Kommunikation für juristische Personen und für Personen vor, die berufsmässig mit den Behörden verkehren.

Auch für die Bevölkerung bringt das neue Gesetz klare Vorteile. Zukünftig können auch fristgebundene Eingaben und rechtsgültige Zustellungen, wie zum Beispiel Gesuche und Verfügungen, jederzeit über das Online-Behördenportal abgewickelt werden. Dies erleichtert den Zugang zu den kantonalen Behörden. Auch die Barrierefreiheit kann dank integrierter Vorlesefunktion, vergrösserter Anzeigen oder Übersetzungsapps besser berücksichtigt werden. Das Gesetz regelt den Betrieb des Behördenportals, unter anderem die Integrität und Verfügbarkeit der Dienste, so dass Eingaben und Zustellungen sicher und nachvollziehbar sind. Verpflichtend wird der Bezug von digitalen Leistungen auch in Zukunft nicht sein. Die Kontaktaufnahme mit den Behörden ist für Einwohnerinnen und Einwohner trotz digitalem Primat weiterhin analog möglich.

Die Anhörungsunterlagen sind hier im Internet abrufbar.