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Grossrätliche Kommission befürwortet Erweiterung der Deponie "Babilon" in Dietwil und Hochwasserschutzprojekt in Wettingen

(pd) Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt an ihrer Sitzung vom 10. Juni 2025 der Festsetzung der Deponie "Babilon, Fortsetzung Nord" im Richtplan zu. Zudem empfiehlt sie dem Grossen Rat die Annahme eines Verpflichtungskredits in Höhe von 6,1 Millionen Franken für das Projekt Hochwasserschutz Dorfbach/Gottesgraben in Wettingen.


Die in Dietwil betriebene Deponie "Babilon" für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial (Deponie des Typs A) wird in den nächsten Jahren aufgefüllt sein. Um den Bedarf an Ablagerungsvolumen in der Region in Zukunft zu decken, soll der bestehende Deponieperimeter zum Teil erhöht sowie nach Westen und vor allem nach Norden (in Richtung Oberrüti) erweitert werden. Damit stünden zusätzliche 1,4 Millionen Kubikmeter zur Ablagerung zur Verfügung, womit sich der Betrieb der Deponie um bis zu zehn Jahre verlängern würde. Mit 10 zu 5 Stimmen empfiehlt die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) dem Grossen Rat, der Richtplananpassung zur Festsetzung der Deponie "Babilon, Fortsetzung Nord" als Deponie des Typs A zuzustimmen.


Standortwahl und Fruchtfolgeflächen
Das Eintreten auf das Geschäft ist in der Kommission unbestritten, allerdings äussern verschiedene Kommissionsmitglieder Vorbehalte bezüglich des Standorts der Deponie mit dem interkantonalen Einzugsgebiet, den interkantonalen Vereinbarungen sowie der Eingriffe in die Landschaft. Insbesondere kritisiert wird der Verlust an Fruchtfolgeflächen und die Höherfüllung des Deponieperimeters. Die Kommission beurteilt das Projekt jedoch mehrheitlich als ausgewogen und vernünftig. Im Vergleich zu einem neuen Standort seien die Eingriffe in die Landschaft, die Emissionen für die Umwelt und die Immissionen für die Bevölkerung bei der Erweiterung dieser Deponie geringer, weil die bestehende Infrastruktur genutzt werden kann. Zudem unterstützen die Standortgemeinden und der Regionalplanungsverband Oberes Freiamt das Projekt. Die Kommission anerkennt, dass die in der Anhörung geäusserten Punkte in der Botschaft aufgenommen wurden und in den nachgeordneten Verfahren durch konkrete Anforderungen und Massnahmen verbindlich umgesetzt werden müssen. 

Hochwasserschutz für Wettingen
Mit 13 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission UBV dem Grossen Rat, den Verpflichtungskredit in Höhe von 6,1 Millionen Franken für das Projekt "Hochwasserschutz Dorfbach/Gottesgraben" in Wettingen zu sprechen. Gemäss Gefahrenkarte Hochwasser besteht für das Siedlungsgebiet ein grossflächiges Schutzdefizit, das mit einem unterirdischen Entlastungskanal für den Dorfbach mehrheitlich behoben werden kann. Kombiniert würden die wasserbaulichen Massnahmen mit einer Öffnung des eingedolten Teils sowie einer Revitalisierung des stark kanalisierten Teils des Dorfbachs. In der Kommission wird insbesondere Kritik an den wasserbaulichen Massnahmen geäussert. Der Entlastungsstollen sei eine rein technische Lösung, die massive bauliche Eingriffe im Siedlungsgebiet sowie hohe Gesamt- und Unterhaltskosten mit sich bringt. Demgegenüber seien andere Varianten, insbesondere jene mit Damm und Rückhaltebecken vor dem Siedlungsgebiet, zu wenig geprüft worden. Die Kommission anerkennt dagegen die positiven Auswirkungen des Projekts, wie eine höhere Biodiversität, eine Aufwertung der Siedlungsstruktur und vor allem eine Minimierung des Hochwasserrisikos.
Die Richtplananpassung "Babilon, Fortsetzung Nord" (Geschäft 25.112) sowie der Verpflichtungskredit für das Hochwasserprojekt in Wettingen (Geschäft 25.160) werden voraussichtlich im August 2025 im Grossen Rat behandelt.