(astra) Mit der zunehmenden Vielfalt an Verkehrsmitteln muss der verfügbare Strassenraum immer stärker gemeinsam genutzt werden. Am 1. Juli treten neue Vorschriften für den Langsamverkehr in Kraft, die dieser Entwicklung Rechnung tragen. Das ASTRA hat deshalb den Velo-Knigge «Gemeinsam sicher unterwegs» überarbeitet und dabei verschiedene im Velobereich tätige Organisationen und Unfallverhütungsstellen beigezogen.
Muss ich einen Helm tragen? Darf ich mit meinem Fahrzeug jemanden mitnehmen? Wer hat Vortritt? Wer darf auf dem Trottoir fahren? Neue Fortbewegungsmittel wie E-Bikes oder E-Trottinette sind im Trend. Entsprechend müssen sich die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer den verfügbaren Raum zunehmend teilen. Gleichzeitig stellen sich neue Fragen. Der Velo-Knigge vermittelt nicht nur Velofahrenden, sondern auch Autofahrenden, Fussgängerinnen und Fussgängern sowie anderen Verkehrsteilnehmenden die geltenden Regeln und Empfehlungen. Wer gut informiert ist, ist sicherer und entspannter unterwegs.
Die Auflage 2025 des Velo-Knigge berücksichtigt die neuen Verkehrsregeln, die am 1. Juli in Kraft treten. Diese betreffen in erster Linie E-Bikes: In gewissen Fällen sind die Lenkerinnen und Lenker von schnellen E-Bikes nun von der Pflicht befreit, Radwege zu benützen. In anderen Fällen wiederum dürfen sie gewisse gemeinsam genutzte Verkehrsflächen nicht mehr befahren. Detaillierte Informationen zu den neuen Signalen für den Veloverkehr ab 1. Juli 2025 finden sich in der Bedeutung der Radverkehr-Signalisation.
Des Weiteren ist ab dem 1. Juli eine neue Fahrzeugkategorie zugelassen: schwere E-Bikes mit einem Gesamtgewicht von bis zu 450 kg, inklusive Ladung. Diese Cargobikes gelten als Motorfahrräder, obschon ihre Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, und sie müssen mit einem gelben Kontrollschild ausgestattet sein. Ausserdem treten weitere Anpassungen in Kraft, etwa in Bezug auf das Mitführen von Kindern. Die Neuerungen sind in der Übersichtstabelle Motorfahrräder ersichtlich.
Für die Aktualisierung des «Velo-Knigge» wurden verschiedene im Velobereich tätige Organisationen und Unfallverhütungsstellen beigezogen, wie dies bereits bei der Erarbeitung der ersten Ausgabe der Fall war. Die Inhalte sind ab sofort online verfügbar. Der Velo-Knigge kann zudem hier heruntergeladen werden: https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2025/06/19/485280e1-a42f-40a0-9881-321f08f5de29.pdf