(evp) Die EVP unterstützt die Umbenennung von Gemeindeammann zu Gemeindepräsidium, lehnt aber die Anpassungen bezügliche Einwohnerrat und Regierungspräsidium ab.
Organbezeichnungen stehen im Spannungsfeld zwischen Tradition und Verständlichkeit. Eine Umbenennung darf nicht Selbstzweck sein, sondern muss der besseren Orientierung dienen. Wo dies nicht eindeutig der Fall ist, sollte auf eine Änderung verzichtet werden. Langfristig wäre zudem eine gesamtschweizerisch einheitliche Terminologie überlegenswert, da sie tatsächlich zu einer spürbaren Vereinfachung und Klarheit beitragen könnte.
Klarheit statt historischer Verwirrung
Die EVP unterstützt die Umbenennung von Gemeindeammann zu Gemeindepräsidium, da diese Bezeichnung klarer auf die Funktion hinweist und insbesondere in der interkantonalen Verständigung Missverständnisse vermeiden hilft. Die bisherige Bezeichnung wirft regelmässig Fragen auf und ist insbesondere für die Bevölkerung schwer verständlich.
Vorsicht bei symbolischen Begriffen
Die vorgeschlagene Änderung von Landammann und Landstatthalter zu Regierungspräsidium hingegen stösst auf Vorbehalte. Diese Ämter sind historisch gewachsen, mit Würde verbunden und haben keinen exekutiven Charakter, da sie im Turnus lediglich für ein Jahr übernommen werden. Die neue Bezeichnung könnte falsche Erwartungen an Kompetenzen und Aufgaben wecken – insbesondere durch die Nähe zum Begriff Regierungsratspräsident, der stark nach aussen gerichteten Befugnissen suggeriert, die so nicht bestehen.
Sperrige Begriffe und mangelnde Einheitlichkeit
Skeptisch zeigt sich die EVP auch gegenüber der Umbenennung des Einwohnerrats in Gemeindeparlament. Zwar mag dies auf den ersten Blick mehr Klarheit versprechen, gleichzeitig entstehen jedoch neue, schwer sprechbare Begriffe wie Gemeindeparlamentsvizepräsidentin. Langfristig wäre jedoch eine gesamtschweizerisch einheitliche Terminologie überlegenswert, da sie tatsächlich zu einer spürbaren Vereinfachung und Klarheit beitragen könnte. Konsequenterweise müsste in der Folge auch der Grosse Rat in Kantonsparlament und Kantonsparlamentspräsidentin umbenannt werden, was aber klar abgelehnt werden würde.