(pd) Der Regierungsrat hat die Abstimmungsgegenstände für den 28. September 2025 festgelegt.
An diesem Wochenende finden folgende Abstimmungen statt:
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 28. September folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen: 1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften; 2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID).
Kantonale Abstimmungen
Mangels Vorlagen finden keine kantonalen Abstimmungen statt, aber die Ersatzwahl einer Friedensrichterin bzw. eines Friedensrichters im Kreis 12: Aufgrund eines Rücktritts hat der Regierungsrat bereits am 8. April 2025 die Ersatzwahl einer Friedensrichterin bzw. eines Friedensrichters im Kreis 12 (Pratteln-Augst) für den Rest der Amtsperiode ebenfalls auf den 28. September 2025 angesetzt. Wahlvorschläge können bei der Landeskanzlei bis Montag, 28. Juli, 12 Uhr, eingereicht werden. Falls es zu einer stillen Wahl im Kreis 12 kommt, entfällt der Wahltermin.