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AG: Ja zur Mitsprache – gerade im Notstand

(pd) Auch in Krisenzeiten muss die demokratische Kontrolle gewährleistet bleiben. Deshalb setzt sich im Aargau ein überparteiliches Komitee aus dem Grossen Rat für ein Ja zur Änderung der Kantonsverfassung zum Notstandsrecht am 29. November 2026 ein. Der Grosse Rat hat die Vorlage mit 126 zu 3 Stimmen beschlossen.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Mitsprachemöglichkeiten des Grossen Rates in ausserordentlichen Situationen ungenügend sind. Der Regierungsrat konnte und musste Sonderverordnungen erlassen, die bis zu zwei Jahre gelten konnten, ohne dass das Parlament griffige Mitwirkungsmöglichkeiten hatte. Auch verbindliche Informationsrechte fehlten. Das soll für künftige Notstandslagen geändert werden: Gerade wenn staatliche Massnahmen des Regierungsrats weitreichende Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft haben können, muss eine demokratische Kontrolle bestehen.

Rasch handeln und demokratisch kontrollieren
Mit der Verfassungsänderung bleibt der Regierungsrat in Notstandslagen sofort handlungsfähig. Er kann weiterhin unverzüglich die notwendigen Sonderverordnungen erlassen. Neu muss er diese jedoch nachträglich einer grossrätlichen Kommission zur Genehmigung vorlegen, die rasch darüber entscheidet. Der Grosse Rat kann den Entscheid an sich ziehen. Zudem erhält das Parlament verbindliche Informationsrechte gegenüber dem Regierungsrat. Damit bleibt die Führung in der Krise beim Regierungsrat, während der Grosse Rat seine Verantwortung als Volksvertretung wahrnehmen kann. Die Verfassungsänderung ist die Grundlage für diese Änderung.

Demokratische Kontrolle ist keine Schwächung der Regierung
Der Regierungsrat befürchtet, dass die neuen Regeln das Krisenmanagement erschweren könnten. Diese Befürchtung überzeugt nicht. Der Regierungsrat muss für den Erlass von Sonderverordnungen nicht auf das Parlament warten. Die anschliessende parlamentarische Kontrolle stärkt vielmehr die demokratische Legitimation und ermöglicht es, Massnahmen nötigenfalls zu korrigieren.
Die Vorlage ist das Ergebnis einer mehrjährigen parlamentarischen Arbeit und wurde vom Grossen Rat mit überwältigender Mehrheit (126 Ja zu 3 Nein) verabschiedet. Eine starke Regierung und ein handlungsfähiges Parlament sind kein Widerspruch. Gerade in ausserordentlichen Situationen braucht es beides.
Deshalb, so das überparteiliche Komitee: Am 29. November Ja zur Mitsprache des Grossen Rates. Ja zum Notstandsrecht.