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Asiatische Hornisse: Nestentfernung. Foto: © Kanton Aargau/BVU
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Aargau: «Programm Invasive Neobiota (Phase 2028–2033)»

(pd) Das «Programm Invasive Neobiota (Phase 2028–2033)» leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion künftiger Schäden und Folgekosten durch invasive Neobiota. Es schützt Natur, Landwirtschaft, Wald, Gewässer und Infrastrukturen, reduziert gesundheitliche Risiken und stärkt zugleich die Kooperation zwischen Kanton, Gemeinden und Bevölkerung. Für die Umsetzung der Massnahmen in den Jahren 2028 bis 2033 wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand als Rahmenkredit im Umfang von 22,59 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 0,3 Millionen Franken beantragt. Die öffentliche Anhörung dazu startet heute Freitag und dauert bis am 15. Januar 2027.

Neophytenbekämpfung. Foto: © Kanton Aargau/BVUInvasive Neobiota sind Organismen, die durch den Menschen absichtlich oder unabsichtlich über Verbreitungsbarrieren hinweg in Gebiete ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden und dort Schäden verursachen. Sie bedrohen die einheimische Artenvielfalt, beeinträchtigen Ökosysteme, verursachen Probleme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, gefährden die Gesundheit der Bevölkerung und verursachen Schäden an Infrastrukturen. Mit ihrer zunehmenden Ausbreitung steigen sowohl die volkswirtschaftlichen Schäden als auch der Aufwand für ihre Eindämmung und Bekämpfung. Frühzeitige Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen sind daher entscheidend, um langfristig höhere Kosten und schwerwiegendere ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen zu vermeiden.

Bisherige Aktivitäten weiterführen und weiterentwickeln
Mit der 2025 vom Regierungsrat beschlossenen «Strategie Invasive Neobiota 2025+» liegt eine aktualisierte strategische Grundlage für ein vorausschauendes, koordiniertes und wirkungsorientiertes Neobiotamanagement im Kanton Aargau vor. Dieses umfasst die vier zentralen Handlungsfelder Prävention, Früherkennung, Bekämpfung und Anpassung. Ziel ist es, invasive Arten möglichst früh zu erkennen, ihre Ausbreitung zu verhindern oder einzudämmen und Schäden an Schutzgütern langfristig zu minimieren.

Das «Programm Invasive Neobiota (Phase 2028–2033)», das auf der «Strategie Invasive Neobiota 2025+» basiert, soll die bisherigen Aktivitäten im kantonalen Neobiotamanagement weiterführen und weiterentwickeln. Das Programm umfasst insbesondere Massnahmen in den Aufgabenbereichen Landwirtschaft, Umweltentwicklung sowie Wald, Jagd und Fischerei. Es dient nicht nur der Bekämpfung bestehender Vorkommen invasiver Neobiota, sondern setzt insbesondere auch einen Schwerpunkt auf die Prävention, die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Stärkung der Zusammenarbeit mit Gemeinden und weiteren Akteuren.

Öffentliche Anhörung startet am heutigen 2. Oktober
Für die Umsetzung der Massnahmen in den Jahren 2028 bis 2033 wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand als Rahmenkredit im Umfang von 22,59 Millionen Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 0,3 Millionen Franken beantragt. Die öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit für das «Programm Invasive Neobiota (Phase 2028–2033)», startet heute Freitag und dauert bis am 15. Januar 2027.

Das «Programm Invasive Neobiota (Phase 2028-2033)» leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion künftiger Schäden und Folgekosten. Es schützt Natur, Landwirtschaft, Wald, Gewässer und Infrastrukturen, reduziert gesundheitliche Risiken und stärkt zugleich die Kooperation zwischen Kanton, Gemeinden und Bevölkerung. Insgesamt schafft es die Voraussetzungen dafür, dass der Kanton Aargau die zunehmenden Herausforderungen durch invasive Neobiota vorausschauend, wirksam und koordiniert bewältigen kann.

Bilder:

Bild 1: Asiatische Hornisse: Nestentfernung. Foto: © Kanton Aargau/BVU
Bild 2: Neophytenbekämpfung. Foto: © Kanton Aargau/BVU