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Verhalten bei Trockenheit
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Oberhof und Wölflinswil: Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 5 von 5)

(eing.) Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der daraus resultierenden erheblichen Brandgefahr gilt in den Gemeindegebieten von Oberhof und Wölflinswil, gestützt auf § 18 Abs. 3 des Polizeireglements Oberes Fricktal, ab dem 25. Juli, 9 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».

Im ganzen Gemeindegebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im «Siedlungsgebiet» ist bei sachgemässer und vernünftiger Anwendung zulässig.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Verhalten bei Trockenheit

Foto: zVg