(fi) Mehrere Grossräte aus den Bezirken Laufenburg und Rheinfelden reichen nächste Woche im Grossen Rat des Kantons Aargau eine Interpellation betreffend Verkehrsplanung und Erschliessung des Entwicklungsschwerpunkts Sisslerfeld sowie der damit verbundenen Auswirkungen auf das Fricktal ein und stellen dem Regioerungsrat in diesem Zusammenhang mehrere konkrete Fragen. Kritisiert wird unter anderem die Gefahr, dass der kanton finanziell vom Entwicklungsschwerpunkt profitieren könnte, die Fricktaler Bevölkerung jedoch die Hauptlast, den Verkehr, zu tragen hätte.
Die Interpellation wird von Daniele Mezzi (Sprecher), Die Mitte, Laufenburg, Beat Käser, FDP, Stein, Emanuel Suter, SVP, Gipf-Oberfrick, Alex Reimann, SVP, Wölflinswil, Patrik Meier, SVP, Zeihen, Andy Steinacher, SVP, Schupfart, Larissa Gautschi-Stocker, SVP, Rheinfelden, Stephan Müller, SVP, Möhlin und Alfons Paul Kaufmann, Die Mitte, Wallbach, getragen. Sie begründen ihren Vorstoss wie folgt:
«Mit dem Entwicklungsschwerpunkt Sisslerfeld sollen bis zu 10'000 zusätzliche Arbeitsplätze ent-stehen. Diese wirtschaftliche Chance bringt jedoch erhebliche verkehrliche Herausforderungen mit sich. Bereits heute kommt es im Fricktal, insbesondere auf den Hauptverkehrsachsen und an den Rheinübergängen in Rheinfelden, Stein-Säckingen, Laufenburg und Koblenz-Waldshut, regelmässig zu Staus.
Der Bericht der Aargauer Zeitung vom 3. Oktober 2026 und die darin wiedergegebenen Aussagen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) werfen zusätzliche Fragen auf. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) soll von rund 70 auf höchstens 55 Prozent sinken. Als Grundlage dienen unter anderem Modellrechnungen der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), die mögliche Entwicklungen abbilden, jedoch nicht sämtliche betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen.
Insbesondere bei Industrie- und Schichtbetrieben stellt sich die Frage, ob die vorgesehenen Alternativen zum Auto im Alltag tatsächlich funktionieren. Gleichzeitig sind die Finanzierung zusätzlicher ÖV-Angebote, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die langfristige Verkehrsinfrastruktur noch zu klären.
Es darf nicht sein, dass der Kanton von der wirtschaftlichen Entwicklung des Fricktals profitiert, während die Verkehrsprobleme hauptsächlich von der regionalen Bevölkerung und den Gemeinden getragen werden. Wer 10'000 zusätzliche Arbeitsplätze ermöglichen will, muss auch erklären, wie die Menschen dorthin gelangen, wer die Kosten trägt und was geschieht, wenn die geplanten Massnahmen nicht ausreichen.
Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Fragen
1. Überregionale Verkehrsplanung: Verfügt der Regierungsrat über ein überregionales Verkehrskonzept für den Raum Basel–Fricktal–Sisslerfeld–Koblenz–Aarau, das auch die grenzüberschreitenden Verkehrsströme und die 10'000 zusätzlichen Arbeitsplätze berücksichtigt? Falls ja, ist dieses öffentlich einsehbar? Falls nein, weshalb fehlt eine solche Gesamtplanung?
2. Grundlagen und Verkehrsmodelle: Auf welchen Datengrundlagen und Prognosen beruht das Ziel, den MIV-Anteil auf höchstens 55 Prozent zu reduzieren? Wie werden Wohnorte, grenzüberschreitende Pendlerströme, Durchgangsverkehr und Schichtarbeit berücksichtigt? Welche Unsicherheiten bestehen bei den Berechnungen?
3. Szenarien und Parkplatzangebot: Wurden Szenarien mit einem MIV-Anteil von rund 70, höchstens 55 und weniger als 50 Prozent sowie einer verfehlten Verkehrsverlagerung verglichen? Welche Auswirkungen haben diese auf Strassen, Rheinübergänge, ÖV, Parkplätze und Kosten? Sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich
4. Bestehende Verkehrsbelastung: Wie beurteilt der Regierungsrat die heutige Verkehrsbelastung auf den Hauptverkehrsachsen und den Rheinübergängen Rheinfelden, Stein-Säckingen, Laufenburg und Koblenz-Waldshut? Welche konkreten Entlastungsmassnahmen sind mit welchem Zeitplan vorgesehen?
5. Ausbau des öffentlichen Verkehrs: Welche zusätzlichen Bus- und Bahnangebote sind nötig, um das 55-Prozent-Ziel zu erreichen? Auf welchen Kapazitätsberechnungen, Fahrplänen, Nachfrageprognosen und Kostenannahmen beruhen diese? Wie wird der ÖV-Bedarf insbesondere bei Schichtwechseln und ausserhalb der Hauptverkehrszeiten gedeckt?
6. Schichtbetriebe und Parkplatzbedarf: Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Mobilitätsvorgaben den Bedürfnissen der Industrie- und Schichtbetriebe entsprechen? Welche Lösungen gibt es für Mitarbeitende ohne ausreichende ÖV-Verbindungen? Wie werden die Standortattraktivität und die Rekrutierung von Fachkräften sichergestellt?
7. Verbindlichkeit und Zielverfehlung: Mit welchen rechtlichen und planerischen Instrumenten soll die Reduktion des MIV-Anteils durchgesetzt werden? Was geschieht, wenn das 55-Prozent-Ziel nicht erreicht wird? Sind zusätzliche Auflagen, Parkplatzbeschränkungen oder Einschränkungen bei der Entwicklung vorgesehen, und wie wird die Wirksamkeit überprüft?
8. Finanzierung und Kostenverteilung: Auf welcher Rechtsgrundlage sollen die Städte Bad Säckingen und Laufenburg an den Kosten zusätzlicher ÖV-Angebote beteiligt werden? Wie sieht der künftige Kostenschlüssel zwischen Kanton, Gemeinden, Transportunternehmen und deutschen Gebietskörperschaften aus? Welche finanziellen Belastungen sind für die einzelnen Beteiligten zu erwarten?
9. Hochseilbahn und alternative Rheinquerungen: Warum wird die diskutierte Hochseilbahn über den Rhein nicht weiterverfolgt? Wie wurden Kapazität, Kosten, Fahrzeiten, Realisierungsdauer und Entlastungswirkung gegenüber Buslösungen bewertet? Welche Alternativen werden geprüft und bis wann soll ein Entscheid vorliegen?
10. Bahnangebot im Fricktal: Wie beurteilt der Regierungsrat einen durchgehenden Halbstundentakt auf der SBB-Linie Stein-Säckingen–Laufenburg sowie einen Ausbau beziehungsweise die Wiederaufnahme des Personenverkehrs auf der Strecke Laufenburg–Koblenz? Welche Schritte sind gegenüber Bund, SBB und weiteren zuständigen Stellen vorgesehen?
11. Zwischenziele und Verantwortlichkeiten: Welche verbindlichen Zwischenziele und Termine bestehen für die Verkehrsmassnahmen im Sisslerfeld? Wie werden MIV-Anteil, Verkehrsbelastung und ÖV-Auslastung gemessen und veröffentlicht? Wer trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination und Information der Gemeinden und Öffentlichkeit
12. Auswirkungen auf Bevölkerung und Gewerbe: Wie werden die Auswirkungen auf Bevölkerung, Gewerbe und Unternehmen ausserhalb des Sisslerfelds beurteilt? Wie verhindert der Regierungsrat zusätzlichen Ausweichverkehr, Parkplatzverlagerungen und eine übermässige Belastung der umliegenden Gemeinden?
13. Plan B bei unzureichender Wirkung: Welche Ersatz- und Ergänzungsmassnahmen sind vorgesehen, wenn die Verkehrsverlagerung nicht gelingt oder Infrastrukturprojekte verspätet umgesetzt werden? Besteht ein verbindlicher Stufenplan mit Auslösekriterien, Zuständigkeiten, Finanzierung und Fristen? Falls nein, weshalb fehlt dieser?
Wir danken dem Regierungsrat für die Beantwortung der Fragen.»