(eing.) Der Veterinärdienst des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) hat am 7. Oktober auf einem Hof im Fricktal 13 Pferde der Rasse Appaloosa sowie 40 Hunde der Rassen Australian Shepherd und Border Collie beschlagnahmt. Wegen wiederholter Verstösse gegen die Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung hatte der Veterinärdienst am 24. Februar 2026 ein vollumfängliches Tierhalteverbot für die Tierhalterin verfügt.
Weil sich die Betroffene nicht an das Verbot hielt, hat der Veterinärdienst das Tierhalteverbot vollzogen und die Tiere abgeholt. Die Kosten für diesen Einsatz und für die Folgekosten (etwa Tierarzt und Unterbringung) muss die Tierhalterin tragen. Das Amt legte der Halterin zum Beispiel mangelhafte Haltung auf morastigen Auslaufböden, vernachlässigte Pflege, ungenügend eingestreute Liegeflächen und zu dunkle oder zu kleine
Boxen sowie ungenügendes Futter zur Last. Das Tierhalteverbot vom 24. Februar 2026 umfasst ein Verbot von Haltung, Betreuung und Zucht von Tieren in der ganzen Schweiz. Weil die Tierhalterin die Tiere innert der angesetzten Frist bis am 15. Juli 2026 nicht abgegeben hatte und sich unkooperativ verhielt, holte der Veterinärdienst die Tiere bei einem Einsatz am 7. Oktober ab. Dabei beschlagnahmte er insgesamt 53 Tiere. Erneut konnten Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung festgestellt werden, unter anderem fehlende Einstreu und Liegematerial, fehlendes
Trinkwasser für Hunde, mangelhafte Sozialisierung der Hunde und Mängel in der Pflege der Pferde. Der Veterinärdienst wird Strafanzeige erstatten. Aufgrund der unklaren Verhältnisse vor Ort haben die Kantonspolizei (insbesondere die Gruppe Umwelt und Tierdelikte) sowie die Regionalpolizei den Einsatz begleitet.
Beschlagnahmte Tiere sind in Pflege
Die beschlagnahmten Tiere werden tierärztlich versorgt und befinden sich in geeigneten Einrichtungen. Eine unabhängige Tierärztin kam zum Schluss, dass ein Pferd wegen seines schlechten Gesundheitszustands aufgrund alter Verletzungen euthanasiert werden musste. Die anderen Tiere werden zu gegebener Zeit an endgültige Plätze vergeben. Der Veterinärdienst hat eine Tierschutzorganisation betreffend der Vermittlung der Tiere angefragt. Weil keine
Zusammenarbeit mit der Organisation zustande kam, übernimmt der Veterinärdienst die Vermittlung der Plätze der Tiere selbst. Auf der Website www.ag.ch/tiervermittlung finden Interessierte weitere Informationen sowie ein Formular zur Interessensbekundung.