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Staffelegg und Tegerfelden: Kantonspolizei stoppt mehrere Schnellfahrer

(pol) Die Kantonspolizei Aargau führte in Küttigen (Staffelegg) und Tegerfelden Geschwindigkeitskontrollen mit dem Lasermessgerät durch. Dabei stoppte sie acht Lenker und eine Lenkerin, die deutlich zu schnell unterwegs waren. Fünf von ihnen mussten ihren Führerausweis noch vor Ort abgeben.

Am Sonntag setzte die Kantonspolizei Aargau ihre Lasermessgeräte in Küttigen und Tegerfelden ein. Zwei Automobilisten, eine Automobilistin und zwei Motorradlenker mussten ihren Führerausweis noch vor Ort zuhanden des Strassenverkehrsamts abgeben.

Küttigen, Staffeleggstrasse  
Auf der Staffeleggstrasse galt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ein 35-jähriger PW-Lenker passierte die Messstelle mit 114 km/h. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergab sich eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h. Ein 52-jähriger Motorradlenker wurde mit 118 km/h gemessen und war damit nach Abzug der Toleranz 34 km/h zu schnell. Mit 123 km/h wurde ein 21-jähriger PW-Lenker gemessen. Die strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h. Die Kantonspolizei nahm ihm den Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamts ab.

Tegerfelden
Auch auf der Zurzibergstrasse in Tegerfelden betrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Ein 30-jähriger sowie ein 62-jähriger PW-Lenker wurden mit jeweils 116 km/h gemessen. Nach Abzug der Toleranz waren beide 32 km/h zu schnell.
Eine 45-jährige PW-Lenkerin passierte die Messstelle mit 124 km/h und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 40 km/h. Zwei Motorradlenker im Alter von 31 und 24 Jahren wurden mit 125 beziehungsweise 126 km/h gemessen. Daraus ergaben sich strafbare Geschwindigkeitsüberschreitungen von 41 beziehungsweise 42 km/h. Am schnellsten unterwegs war ein 34-jähriger PW-Lenker. Er wurde mit 131 km/h gemessen und überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 47 km/h.

Die 45-jährige PW-Lenkerin, der 34-jährige PW-Lenker sowie die beiden Motorradlenker im Alter von 31 und 24 Jahren mussten ihre Führerausweise noch vor Ort zuhanden des Strassenverkehrsamts abgeben.