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Aarau: Flugverbot für Drohnen am Maienzug

(pol) Für den Vorabend des Aarauer Maienzugs sowie für den ganzen Feiertag erlässt die Kantonspolizei Aargau über der Stadt ein Flugverbot für Drohnen.

Der traditionelle Maienzug und der Festbetrieb am Vorabend locken jeweils zehntausende von Besucherinnen und Besucher in die Aarauer Innenstadt sowie in den Schachen. Wenn sich die engen Gassen und Plätze mit Leuten füllen, steht für die Polizei die Sicherheit an oberster Stelle.
Mit ihrer wachsenden Beliebtheit und Verbreitung sind private Drohnen bei Grossanlässen immer mehr von Bedeutung. Obwohl es die einschlägigen Vorschriften verbieten, solche Fluggeräte jeglicher Art über Menschenansammlungen fliegen zu lassen, stellen widerrechtlich gestartete Drohnen zunehmend ein Sicherheitsrisiko dar. Dazu kommen Aspekte des Persönlichkeitsschutzes.
Im Rahmen des Sicherheitskonzepts der Stadt Aarau erlässt die Kantonspolizei Aargau für den Maienzug-Vorabend und den Feiertag vom Freitag über der Stadt Aarau ein Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge. Dieses dauert von Donnerstag, 2. Juli, 12 Uhr, bis Samstag, 0.00 Uhr. Die Kantonspolizei wird die Flugverbotszone technisch überwachen und auf Widerhandlungen reagieren.

Link zur geographischen Darstellung des festgelegten Perimeters:
Karten der Schweiz - Schweizerische Eidgenossenschaft - map.geo.admin.ch