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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 11-2025

Arbeitseinsatz für Natur und
Landschaft

Am Samstag, 5. April 2025, findet der Arbeitstag der Kommission für Natur und Landschaft statt. Dazu ist auch die Bevölkerung herzlich eingeladen. Wir treffen uns um 09.00 Uhr beim Hartplatz/Parkplatz unterhalb des Schulhauses. Bitte bringen Sie Arbeitshandschuhe mit. Wir werden an diesem Arbeitstag kleine Unterhaltsarbeiten im Wald durchführen. Kommission für Natur und Landschaft

Gräberräumung

Die Grabruhe endet nach 20 Jahren. Ein weiterer Teil im östlichen Friedhof-Bereich wird im Frühjahr 2025 aufgehoben (Gräber Nrn. 298 bis 330 und 295 bis 335). Die Angehörigen wurden – soweit bekannt – bereits schriftlich darüber informiert. Sie werden gebeten, die Gräber vom 17. bis 29. März 2025 zu räumen. Während dieser Zeit wird beim Friedhof eine Mulde deponiert, welche für die Auflösung der Grabmäler benützt werden kann. Gräber, welche bis am 29. März 2025 nicht geräumt sind, werden von der Gemeinde auf Kosten der Angehörigen geräumt. Grabmäler und Pflanzen, welche durch die Gemeinde entfernt werden müssen, gehen in das Eigentum der Gemeinde über ohne jeden Entschädigungsanspruch der Angehörigen (§ 21 des Friedhof- und Bestattungsreglements). Der Gemeinderat und Vertreter der Landeskirchen beschäftigen sich seit längerem mit der Zukunftsgestaltung des Friedhofs Zuzgen. Im Herbst 2024 wurde eine Bevölkerungsumfrage durchgeführt. Unter anderem fand die Idee eines Gedenk- oder Erinnerungsfelds für Grabmäler abgelaufener Gräber guten Anklang. Eine neu eingesetzte Kommission wird demnächst über die Zukunftsgestaltung des Friedhofs beraten. Über die Möglichkeit der Zwischen-Deponierung für das Aufstellen auf einem allenfalls noch zu erstellenden Gedenk- oder Erinnerungsfelds wurden die Angehörigen informiert. Bei Interesse kann der zugestellte Antworttalon ausgefüllt und retourniert werden. Bei Fragen stehen den Angehörigen Gemeindeammann Daniel Hollinger (Tel. 079 218 49 67) oder die Gemeindekanzlei (061 875 95 75) gerne zur Verfügung. Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat

Kunststoffsammlung

Donnerstag, 20. März. Sammelsack-Verkaufsstellen sind: Gemeindeverwaltung und Frischmarkt Brogli. GAF