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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2025 (2)

Gültigkeit der ID prüfen

Schon bald beginnen für viele Personen die Sommerferien und damit eine herrliche Reisezeit. Bitte kontrollieren Sie möglichst heute, ob Ihre Identitätskarte noch gültig ist. Um eine neue Identitätskarte zu beantragen, dürfen Sie gerne während den Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei uns kostenlos ein Foto für die neue Identitätskarte machen lassen können. Bei Bezahlung der Kosten von CHF 35.- (für Kinder) bzw. CHF 70.- (für Erwachsene) wird Ihnen der neue Ausweis innert 5 bis 10 Tagen nach Hause gesendet. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Planung der Sommerferien und sind gerne für Sie da.

Vorschau: Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung 2025

Während den Sommerferien (vom 07. Juli 2025 bis 08. August 2025) gelten für die Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 09:30 Uhr bis 11.30 Uhr. Am Nachmittag bleiben die Schalter geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Erinnerung: ordentliche Gemeindeversammlungen der Einwohner und Ortsbürger Zeiningen

Die Einwohnergemeindeversammlung findet am Mittwoch, 11. Juni 2025 um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Mitteldorf statt. Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet am Freitag, 13. Juni 2025, um 19:30 Uhr, im Blockhaus Brüel statt. Die Botschaft wurde termingerecht versendet. Die Aktenauflage liegt physisch seit Dienstag, 20. Mai 2025 am Kanzleischalter auf und steht als Download unter www.zeiningen.ch/sitzung zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie an der Sommergemeindeversammlung begrüssen zu dürfen.

Arbeiten an Stützmauer im Bereich Juchgasse 10, Arbeitsbeginn: 12. Juni 2025, voraussichtliche Dauer: 4 Wochen

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) sowie Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) verfügt die Anordnung: • Signalisation der Baustelle gemäss VSS-Norm 40886; • Vollsperrung der K493 im Bereich der Baustelle; • Umleitung des Verkehrs von Mumpf/Wallbach her via Römerstrasse (Gemeindestrasse).; • Umleitung des Verkehrs ab Haldengasse (K494) ebenfalls via Römerstrasse; (Zustimmung der Gemeinde Zeiningen vorhanden); • Juchgasse (K493), im Bereich Knoten Juchgasse/Römerstrasse; Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» (2.01) mit Zusatztafel «Zubringerdienst bis Baustelle gestattet»; • im Bereich Knoten Haldengasse/Juchgasse Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» (2.01) mit Zusatztafel «Zubringerdienst bis Baustelle gestattet»; • Die grossräumige Umleitung wird durch den Unterhaltskreis IV aufgestellt.; • Das Trottoir entlang der Juchgasse muss jederzeit frei und begehbar bleiben.; • Einsatz von Verkehrsdienstpersonal bei Bedarf

Krippenführung Kinderkrippe ­Wallbach

Krippenführungen Kinderkrippe Wallbach finden am 18. und 25. Juni statt. Anmeldung unter Tel. 061 861 02 03 oder per E-Mail an krippenleitung@­kinderkrippe-wallbach.ch