Per Ende 2025 läuft die 4-jährige Amtsperiode 2022-2025 für Behörden aus. Das bedeutet, dass in diesem Jahr Gesamterneuerungswahlen anstehen. Der Gemeinderat äussert sich zu den politischen Zukunftsabsichten der aktuellen Mitglieder. Der Gemeinderat Wittnau hat sich darüber unterhalten, wie die einzelnen politischen Zukunftsabsichten hinsichtlich der Gesamterneuerungswahlen aussehen und wer sich für die kommende Amtsperiode 2026-2029 allenfalls zur Wiederwahl stellt. Dabei haben sich Niklaus Beck, Denise Schmid, Martina Roth und Oliver Hassler, Stand heute, dahingehend geäussert, nochmals zur Wiederwahl anzutreten. Gemeindeammann Andreas von Mentlen stellt sich für die kommende Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung, weshalb seine Amtszeit per Ende 2025 nach über 17 Jahren im Gemeinderat Wittnau auslaufen wird. Denise Schmid hat ausserdem bekannt gegeben, für die nächste Amtsperiode zur Wahl als Frau Gemeindeammann anzutreten und dass sie bereit wäre, dieses verantwortungsvolle Amt zu übernehmen. Niklaus Beck seinerseits wird nochmals zur Wahl als Vizeammann antreten. Für den 1. Wahlgang des Gemeinderates kann jeder wahlfähige Stimmberechtigte aus Wittnau gültige Stimmen erhalten resp. kandidieren.
Kinderkonzert Musikgesellschaft Wittnau
Der Gemeinderat genehmigt die Veranstaltung, «Kinderkonzert», der Musikgesellschaft Wittnau, in der Turnhalle am Sonntag, 16. März, von 9 bis 15 Uhr. Der Gemeinderat
Steuerrechnung 2025
Das Steueramt des Kantons Aargau hat kürzlich die provisorischen Steuerrechnungen für das laufende Jahr verschickt. Für Zahlungseingänge, welche vor dem Fälligkeitstermin des 31. Oktobers eintreffen, erhalten Sie einen Vergütungszins von 0.75 %. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass offensichtlich übersetzte Einzahlungen und Guthaben zurückerstattet werden. Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern nur den beigelegten QR-Einzahlungsschein. Besten Dank für die fristgerechte Zahlung. Abteilung Finanzen
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01.05.2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Einwohnerdienste Wittnau
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Wittnau ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Einwohnerdienste Wittnau
Kinderkonzert der MG Wittnau am 16. März
Liebe Musikfreunde. Die MG Wittnau ist fleissig am Üben für das Kinderkonzert am 16. März. Um 11 Uhr werden Sie in der Turnhalle Wittnau von der Musikgesellschaft Wittnau begrüsst. Gemeinsam mit der Erzählerin Fabienne Aeschbacher wird der Zwerg Stolperli präsentiert. Dabei umrahmt die MG Wittnau das Märchen musikalisch. Die Gesamtdauer der Vorführung wird auf ca. 40 Minuten geschätzt. Im Anschluss findet ein Instrumentenschnuppern statt, welches durch unsere jungen Aktivmitglieder begleitet wird. Die MG Wittnau freut sich über viele junge und auch ältere Zuhörer.