Das amtliche Ergebnis des 1. Wahlgangs vom 15.6.2025 für 5 Sitze im Gemeinderat lautet: Anzahl Stimmberechtigte: 1‘378; gültig eingereichte Stimmrechtsausweise: 540. Eingelangte Wahlzettel: 540; leer: 3; ungültig: 0; in Betracht fallende Wahlzettel: 537. Total gültige Stimmen: 2’225; absolutes Mehr: 223. Stimmen haben erhalten: Dieter Roth jun.: 485; Gaby Hasler-Jehle: 413; Marion Wegner-Hänggi: 398; Alois Jud: 261; Uwe Trisl: 193; Daniel Grüter: 148; Roman Kym: 57; Sven Glutz: 36; Jeff Bussinger: 16. Vereinzelte gültige Stimmen: 218. Gewählt sind: Dieter Roth jun. (neu), Gaby Hasler-Jehle (bisher), Marion Wegner-Hänggi (bisher) und Alois Jud (neu). Für den verbleibenden 5. Sitz ist ein 2. Wahlgang erforderlich. Wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung eines Wahlergebnisses kann jede/r Stimmberechtigte innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach dieser Veröffentlichung, Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist beim Departement Volkswirtschaft u. Inneres, 5000 Aarau, einzureichen. Wahlbüro/Gemeindekanzlei
Gemeinderatswahl 2026/29
Im 1. Wahlgang der Gemeinderatswahlen 2026/29 konnten 4 Sitze besetzt werden. Für 1 Sitz ist ein 2. Wahlgang durchzuführen. Kandidatinnen und Kandidaten für den 2. Wahlgang müssen innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung muss bis am Mittwoch, 25. Juni, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei eingereicht werden oder eingetroffen sein. Das Anmeldeformular ist auf der Gemeindekanzlei erhältlich oder kann auf wallbach.ch/Aktuelles/Neuigkeiten heruntergeladen werden. Wählbar im 2. Wahlgang sind in Wallbach wohnhafte Stimmberechtigte, auch wenn im 1. Wahlgang keine Kandidatur erfolgte. Werden nicht mehr wählbare Kandidierende vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt erklärt. Sind mehr Kandidierende angemeldet als Sitze zur Verfügung stehen wird der 2. Wahlgang am 10. August 2025 an der Urne durchgeführt. Wahlbüro/Gemeindekanzlei
Beschlüsse der Einwohner-Gemeindeversammlung
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2024 (120 Teilnehmer von 1379 Stimmberechtigten) hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 25.11.2024. 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024. 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024. 4. Genehmigung eines Verpflichtungskredits im Betrag von CHF 200’000.- für den Heizungsersatz in der Schul- und Sportanlage Sandgrube. 5. Genehmigung eines Nachtragskredits im Betrag von CHF 60’000.- für den Ersatz der Sportplatzbeleuchtung «Sandgrube». 6. Genehmigung eines Zusatzkredits im Betrag von CHF 60’000.- für die Erweiterung der Solaranlagen im Gemeindezentrum. 7. Genehmigung eines Planungskredits im Betrag von CHF 300’000.- für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. 8. Genehmigung des Stellenplans von 200 % für die Tagesstrukturen Gemeinde Wallbach. Gegen diese Beschlüsse können ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen das Referendum ergreifen und damit eine Urnenabstimmung erwirken. Massgebend ist die Anzahl der Stimmberechtigten am Tag der Einreichung des Referendumsbegehrens. Die Referendumsfrist endet am 18. Juli 2025. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die Politischen Rechte). Die Gemeindeversammlung hat auch allen Gesuchstellenden das Bürgerrecht der Gemeinde Wallbach zugesichert. Diese Beschlüsse unterliegen nicht dem Referendum. Gemeinderat
Baupublikation
Bauherr und Projektverfasser: Roland Jegge, Waldheimweg 2, 4323 Wallbach. Grundeigentümer: Nicola Jegge, Gärtnerstrasse 4, Wallbach: Bauvorhaben: Gebäudeabbruch; Neubau 3-Familienhaus mit Garagen und Carport. Lage: Gärtnerstrasse; Parzelle Nr. 904. Die Gesuchsunterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann und zur Einwendung legitimiert ist, kann bis am 18.07.2025 gegen das Baugesuch beim Gemeinderat, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich Einwendung erheben. Allfällige Einwendungen hätten einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Bauverwaltung
Böllerschüsse
Am Sonntag, 22. Juni 2025, gegen 16.00 Uhr, kehrt der Turnverein vom Eidgenössischen Turnfest in Lausanne, und am Sonntag, 29. Juni 2025, gegen 18.00 Uhr, kehren die Pontoniere vom Eidgenössischen Pontonier-Wettfahren in Schmerikon nach Wallbach zurück. Traditionsgemäss werden die Heimkehrer von den anderen Dorfvereinen empfangen. Der Schützenbund wird dabei am 22. Juni auf dem Sportplatz Sandgrube und am 29. Juni oberhalb des Pontonierdepots, bei den Pappeln am Rhein, zur Begrüssung jeweils 3 Böllerschüsse abfeuern. Gemäss § 12 Polizeireglement ist das Abfeuern von Feuerwerk oder Böllern ausserhalb der Bundesfeier und Sylvester vom Gemeinderat bewilligen zu lassen. Auf Gesuch hin hat der Gemeinderat die entsprechende Bewilligung erteilt. Der Gemeinderat wünscht dem Turnverein viel Erfolg am Eidgenössischen Turnfest und den Pontonieren ein erfolgreiches Wettfahren. Gemeinderat
Neubau Mobilfunkanlage
Bauherr: Salt Mobile SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens; Grundeigentümer: SBB AG, Immobilien - Grundstücksmanagement, Vulkanplatz 11, 8048 Zürich; Projektverfasser: TM Concept AG, Delfterstrasse 12, 5000 Aarau; Bauobjekt: GB Mumpf, Parzelle 294, SBB-Linie Brugg-Basel, Nähe Hauptstrasse; Bauvorhaben: Neubau Mobilfunkanlage am Strommasten Nr. 321 der SBB. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 19.06.2025 bis 18.07.2025 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mumpf dort eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Mumpf, Schulgasse 1, 4322 Mumpf, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Die Bauverwaltung
Liebe Wallbacherinnen, liebe Wallbacher
Ich bedanke mich herzlich für das Vertrauen, das ihr mir mit meiner Wiederwahl in den Gemeinderat ausgesprochen habt. Es freut mich sehr, dass ich nun in meine zweite Legislatur starten darf und damit die Arbeit, die mir am Herzen liegt, weiterführen kann. Als parteiloser Gemeinderat ist es mir wichtig, stets sachlich, offen und im Dialog zu handeln – mit dem Blick aufs Ganze, aber auch auf die Menschen hinter den Zahlen und Themen.Gerade in den Bereichen Alter, Jugend, Vereine und Einbürgerungen spüre ich wie wichtig persönlicher Einsatz, Zuhören und ein gutes Netzwerk sind. Ob es um die Anliegen unserer älteren Generation geht, um die Förderung von Jugendlichen und Ihren Ideen, um die Unterstützung der vielfältigen Vereinsarbeit oder um die Begleitung von Einbürgerungen – es geht immer um Vertrauen, Gemeinschaft und das Miteinander in unserer Gemeinde. Ich danke allen, die mich in den vergangenen Jahren unterstützt haben - meiner Familie, meinen Gemeinderatskollegen*Innen und natürlich Euch Einwohnerinnen und Einwohner von Wallbach. Ich freue mich auf die kommenden 4 Jahre als Brückenbauer zwischen Generationen, auf die Zusammenarbeit im Gemeinderat und darauf gemeinsam mit euch weiter an einem lebendigen, solidarischen und zukunftsorientierten Wallbach zu arbeiten. Danke für eure Unterstützung, euer Vertrauen und für das ehrliche Gespräch, wann immer es nötig ist. Herzliche Grüsse Gaby Hasler
Kunststoffsammlung
Mittwoch, 25. Juni. Kunststoffsammelsack-Verkaufsstellen: Volg. GAF
Fahnenempfang
Der TV Wallbach ladet die Wallbacher Bevölkerung herzlich zum offiziellen Fahnenempfang, am 22.6. um 16 Uhr beim Kiesplatz vor dem TV Hüttli, ein. Für eine kleine Verpflegung danach ist gesorgt. Achtung um 16 Uhr erfolgen Kanonenschüsse.
Arbeitseinsatz mit dem Natur- und Vogelschutzverein Wallbach (NVVW)
Wir treffen uns am Samstag, 21. Juni um 9 Uhr im Naturschutzgebiet Wolftürli. Gemeinsam wollen wir den Neophyten an den Kragen gehen. Alle Mitglieder und freiwilligen Helfer, ob jung oder alt sind herzlich willkommen. Bitte Handschuhe und Rebscheren mitbringen. Nach erfolgtem Arbeitseinsatz lädt der NVVW die Helfer zu einer Verköstigung ein. Wir freuen uns auf Euch.