Bauherrschaft: GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Grundeigentümer: GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein; Projektverfasser: CALLIDUS GmbH Realestate und Service, Gempenstrasse 47, 4133 Pratteln; Bauvorhaben: Versetzen Notstromdiesel (Netzersatzanlage NEA), GTS 222; Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG; Kantonale Zustimmung: erforderlich; Die öffentliche Auflage findet vom 26.06.2025 bis 25.07.2025 statt. • Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2025 veröffentlicht: Anzahl Stimmberechtigte: 41, Teilnehmende: 13, Beschlussquorum: 9; 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024; Genehmigung einstimmig; 2. Verwaltungsrechnung 2024; Genehmigung einstimmig; Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht). Gemeindekanzlei