An der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2025 haben von 732 Stimmberechtigten 64 teilgenommen. Das Beschlussquorum von 147 (1/5 der Stimmberechtigten) konnte somit nicht erreicht werden und es unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2024; 2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates über das Geschäftsjahr 2024; 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde; 4. Genehmigung der Kreditabrechnung für den Ersatz der EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung; 5. Genehmigung des Verpflichtungskredites über CHF 3‘000‘000.00 für die Innensanierung der Schulanlage Neumatt; 6. Beschlussfassung über die Gemeinderatsentschädigung für die Amtsperiode 2026/2029. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten (derzeit 74) das Referendum ergriffen wird. Entsprechende Unterschriftsbogen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Referendumsfrist läuft in der Zeit vom 13.06. – 11.07.2025. Der Gemeinderat.
Baugesuch
Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Martin und Marianne Schmissrauter, Schloss 11, 4324 Obermumpf; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 414, Schloss 11; Bauvorhaben: Ersatz der Thujahecke durch eine Sichtschutzwand. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 13.06 bis 14.07.2025 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat
Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/2029
Am 18. Mai 2025 hat für den vakanten Sitz in der Finanzkommission der 1. Wahlgang stattgefunden. Da niemand das absolute Mehr erreicht hat, wurde ein 2. Wahlgang angesetzt. Da weder in der ordentlichen Anmeldefrist noch in der angesetzten Nachmeldefrist eine Anmeldung eingegangen ist, ist eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen. Die Ergänzungswahl für den vakanten Sitz in der Finanzkommission findet am 28. September 2025 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Obermumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Da der 44. Tag vor dem Wahltag ein Feiertag ist (15. August, Maria Himmelfahrt), wird die Anmeldefrist bis am Montag, 18. August 2025, 11:30 Uhr, verlängert. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Obermumpf bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Das Wahlbüro.
Kehrichtabfuhr Fronleichnam
Am Donnerstag, 19. Juni 2025, findet keine Kehrichtabfuhr statt (Fronleichnam). Die Abfuhr findet dafür am darauffolgenden Freitag, 20. Juni 2025, statt. Die Kehrichtsäcke sind um 07:00 Uhr bereitzustellen. Für Abfall, welcher später bereitgestellt wird, kann die Abfuhr nicht gewährleistet werden. Die Gemeindekanzlei.
Gemeindeverwaltung geschlossen (Fronleichnam)
Der Schalter der Gemeindeverwaltung ist am Donnerstag, 19: Juni 2025 (Fronleichnam), sowie am Freitag, 20. Juni 2025, den ganzen Tag geschlossen. Herzlichen Dank. Die Gemeindeverwaltung.
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Der Einwohnerdienst
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt. Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden. Der Einwohnerdienst
Budget 2026
Anträge oder Eingaben für das Budget 2026 sind mit den notwendigen Begründungen und Unterlagen bis spätestens 27. Juni 2025 dem Gemeinderat Obermumpf einzureichen. Herzlichen Dank für die Einhaltung dieses Termins. Der Gemeinderat
Mittagstisch Obermumpf
Am Mittagstisch vom Dienstag, 17.6., gibt es diverse Salate, Ofenfleischkäse und Dessert. Er findet in der Unterkirche der röm.-kath. Kirche im Rank 5 in Obermumpf statt. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.