Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
25.2 °C Luftfeuchtigkeit: 68%

Donnerstag
17.4 °C | 25.2 °C

Freitag
15.4 °C | 28.5 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 22-2025

Personelles

Elmar Ludl hat seine Stelle als Gemeindeschreiber auf der Gemeindeverwaltung Mumpf angetreten. Wir heissen Elmar Ludl herzlich willkommen und wünschen ihm viel Freude bei der Ausübung seiner neuen Tätigkeit. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal

Kehrichtabfuhr

Am kommenden Donnerstag, 29. Mai 2025, findet keine Kehrichtabfuhr statt (Auffahrt). Die Abfuhr findet dafür am darauffolgenden Freitag, 30. Mai 2025, statt. Die Kehrichtsäcke sind um 07:00 Uhr bereitzustellen. Für Abfall, welcher später bereitgestellt wird, kann die Abfuhr nicht gewährleistet werden. Die Gemeindekanzlei

Meldepflicht von Vermietern und Verwaltungen

Gerne möchten wir alle Vermieter und Verwaltungen daran erinnern, dass sie gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau verpflichtet sind, sämtliche ein-, um- und wegziehenden Personen innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Meldungen können online auf unserer Homepage (www.mumpf.ch) via Link unter der Rubrik: «Gemeinde/Abteilungen/Einwohnerdienste/Ein-und Auszugsanzeige Vermieter (Drittmeldepflicht)» übermittelt werden. Nach wie vor sind aber auch schriftliche Benachrichtigungen per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Post möglich. Vielen Dank für die fristgerechten Mitteilungen. Die Einwohnerdienste

eUmzug CH – Umzug online melden

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Welche meldepflichtigen Personen von der elektronischen Meldung profitieren können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, ist unter dem Link https://ag.eumzug.swiss ersichtlich. Auf der Homepage der Gemeinde Mumpf ist der Direktlink ebenfalls aufgeschaltet. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Einwohnerdienste: 062 866 11 11.

Gesamterneuerungswahlen ­Amtsperiode 2026/2029; ­Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 28. September 2025, finden folgende Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt: • Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates; • Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns; • Wahl von 3 Mitgliedern der Finanzkommission; • Wahl von 3 Mitgliedern der Steuerkommission; • Wahl von 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission; • Wahl von 2 Stimmenzählern; • Wahl von 2 Ersatz-Stimmenzählern; Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Mumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 18. August 2025, 12:00 Uhr, einzureichen. Den Mitgliedern, welche sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen, wird das Anmeldeformular zugestellt. Für Interessierte können die erforderlichen Formulare bei der Gemeindekanzlei Mumpf bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Werden in die Kommissionen bis am 18. August 2025 weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Beim Gemeinderat sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Das Wahlbüro

Banntag Mumpf

Die Dorfbevölkerung ist herzlich eingeladen zum Banntag am Donnerstag, 29. Mai. Abmarsch um 10 Uhr bei der Fähre. Wanderzeit ca. 2,5 Stunden (Fähre, Grasskihütte, Schönegg, MZA), dazwischen kleine Referate zum Thema Wald und Verpflegungshalte. Es wird gutes Schuhwerk empfohlen. Die Strecke ist nicht Kinderwagentauglich. Der Anlass findet bei jedem Wetter statt. Personen, die erst ab 14 Uhr bei der MZA dazu stossen wollen, sind herzlich Willkommen.