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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2025

Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung und Betreibungsamt

Die Gemeindeverwaltung und das Betreibungsamt haben währenden den Sommerferien vom 07.07.2025 – 08.08.2025 wie folgt geöffnet: • Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr; Termine können auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Gemeindekanzlei und Betreibungsamt

Auflage Baugesuch

• Bauherrschaft und Projektverfasser/in: Ivo Bächtold, Binzmatt 195, 5273 Oberhofen AG; Grundeigentümer/in: Ivo und Irene Bächtold, Binzmatt 195, 5273 Oberhofen AG; Bauvorhaben: Fassaden-PV-Anlage; Standort: Parzelle Nr. 4323, Binzmatt 195, 5277 Hottwil; Zone: Wohnzone W2. Das Baugesuch liegt vom 27.06.2025 bis 28.07.2025 während den Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Mettauertal öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Eine schriftliche Einwendung gegen das Baugesuch ist während der Auflage beim Gemeinderat Mettauertal einzureichen. Die Einwendung muss vom Einsprecher selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei

Baubewilligungen erteilt

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Martin und Patricia Hummel, Wolfgarten 345, 5276 Wil AG; Projektverfasser: Bauplanungen G. Schmid, 5084 Rheinsulz; Bauvorhaben: Anbau offener Unterstand und Erstellen einer Stützmauer; Standort: Parzelle Nr. 861, Wolfgarten 345, 5276 Wil AG; Zone: Wohnzone W2.; • Bauherrschaft und Grundeigentümer: Daniel Losenegger, Deckerhof 130, 5276 Wil AG; Projektverfasser: Mobilplanie Losenegger, 5276 Wil AG; Bauvorhaben: Böschungssicherung; Standort: Parzelle Nr. 647, Deckerhof, 5276 Wil AG; Zone: Landwirtschaftszone. Gemeindekanzlei

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die ­Amtsperiode 2026/2029; ­Anmeldeverfahren

Am 28.09.2025 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind: - 7 Mitglieder des Gemeinderats; - Gemeindepräsident/in; - Vizepräsident/in; - 5 Mitglieder der Finanzkommission; - 3 Mitglieder der Steuerkommission und 1 Ersatzmitglied; - 5 Mitglieder des Wahlbüros und 1 Ersatzmitglied; Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Mettauertal zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Wegen Maria Himmelfahrt verlängert sich diese Frist bis am Montag, 18.08.2025, um 12:00 Uhr. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder auf der Homepage bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des Gemeinderates, Gemeindepräsident/in und Vizepräsident/in findet gleichzeitig statt. Als Gemeindepräsident/in oder Vizepräsident/in kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderatsmitglied gewählt wird (§ 27a, Abs. 2 GPR). Bei den Gemeinderatswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Es findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR). Bei den Kommissionen sind stille Wahlen erlaubt. Werden für die Finanzkommission, die Steuerkommission und die Stimmenzähler (inkl. jeweiliger Ersatzmitglieder) weniger oder gleich viele wählbare Kandidierende vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Wahlbüro