1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2024. 2. Rechenschaftsberichte des Försters. 3. Rechnung 2024.
Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird den Stimmberechtigten bis am 12. Juni 2025 zugestellt. Detaillierte Unterlagen sind zu diesem Datum auf der Website der Gemeinde und am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme.
Informationsveranstaltung zur Gemeindeversammlung am 2. Juni 2025
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigen zur Infoveranstaltung zu einzelnen Traktanden der kommenden Gemeindeversammlung auf Montag, 2. Juni 2025, 19.00 Uhr in den Birkensaal im Gemeindehaus Hornussen ein. Zum Verpflichtungskredit «Gemeindebeitrag an die Sanierung Kantonsstrasse K482 (Zeiherstrasse)» wird Kreisingenieur Stefano Donatiello Auskunft geben. Weiter wird über die Traktanden «Parkierungsreglement» und die Verpflichtungskredite «Umrüstung Beleuchtung Gemeindeliegenschaften auf LED» und «Erweiterung Schule Hornussen» informiert. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Beteiligung.
Fusionscheck Böztal
Mit dem «Fusionscheck» hat das Zentrum für Verwaltungsmanagement (ZVM) der Fachhochschule Graubünden ein mehrdimensionales Messinstrument zur Erfolgsmessung von Gemeindefusionen entwickelt. Die Resultate des zweiten Fusionschecks für die Gemeinde Böztal liegen vor. Die Bevöl-kerungsumfrage wurde integriert. Der Gemeinderat bedankt sich bei all jenen, die sich an dieser Umfrage beteiligt haben.
Bemerkungen aus dem Auswertungsbericht der Fachhochschule Graubünden
Der Fusioncheck basiert auf 47 Indikatoren und berücksichtigt damit die heterogene und föderalis-tisch geprägte Gemeindelandschaft der Schweiz. Er steht mittlerweile bei 72 Fusionsgemeinden in sechs Kantonen im Einsatz. Der Fusionscheck wurde für die Fusion Böztal erstmals für das Jahr 2020 durchgeführt (Zeitpunkt vor Fusion). Die zweite Erhebung (Zeitpunkt nach der Fusion) fand für das Jahr 2023 statt. Die Ergebnisse liegen nun vor.
Die fusionierte Gemeinde Böztal entwickelt sich insgesamt sehr erfreulich. Fast alle Kriterien weisen einen positiven Trend auf. Dies gilt in erster Linie für alle Kriterien der Dimension der wirtschaftlichen Argumente. Dies entspricht der Erwartung an eine Fusion. Die Anzahl Interkommunalen Zusammenarbeitsvereinbarungen konnten wesentlich reduziert werden, was ebenfalls eine erhoffte Zielsetzung darstellt.
Auf der anderen Seite sind die abnehmenden Werte beim politischen Engagement und bei der Bürgernähe zu erwähnen. Hier gilt es anzusetzen. Allerdings ist bei beiden Kriterien abzuwägen, inwieweit tatsächlich Fusionseffekte und nicht allgemeine gesellschaftliche Trends zum Tragen kommen. Die Gemeinde erzielt im Vergleich mit den bereits untersuchten 72 Schweizer Fusionsgemeinden überdurchschnittliche Werte.
Die Werte der Bevölkerungsbefragung liegen auf einem respektablen Niveau, weisen aber insgesamt eine leicht negative Tendenz auf. Es gibt aber zwei gewichtige Ausnahmen beim Interesse an der Politik und der Zufriedenheit mit dem Leben in der Gemeinde, wo bessere Resultate erreicht werden. Allerdings ist bei der Bevölkerungsbefragung die tiefe und gegenüber der ersten Befragung nochmals zurückgegangene Rücklaufquote zu berücksichtigen.
Der detaillierte Bericht mit den Ergebnissen aus dem Fusionscheck kann auf der Website der Gemeinde www.boeztal.ch eingesehen werden.
Rückerstattung TNW-Abonnement für Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/26
Schüler*innen, resp. deren Eltern, welche ausserhalb ihrer Wohngemeinde oder ihres Ortsteils die obligatorische Volksschule besuchen, wird ein einmaliger Pauschalbetrag für das TNW-Abonnement ausgerichtet. Die Eltern werden gebeten, das TNW-Abonnement direkt an den öffentlichen Schaltern der SBB zu beziehen oder online über www.tnw.ch zu lösen. Der Pauschalbetrag für Schüler*innen der Gemeinde Böztal beträgt CHF 400.00. Für die Rückerstattung des Pauschalbetrages der Abonnementskosten bitten wir die Eltern bis spätestens Freitag, 23. August 2025 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter der Finanz-verwaltung, per Post oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfolgen. Der Betrag wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.
Ferienzeit-Reisezeit
Planen Sie bereits die nächsten Ferien? Ein kurzer Kontrollblick auf Ihre Reisedokumente kann nicht schaden – sind Reisepass und / oder Identitätskarte noch gültig? Den Antrag auf eine neue Identitätskarte kann bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Dabei hat der Antragsteller persönlich am Schalter vorzusprechen. Ein passendes Foto wird am Schalter der Einwohnerdienste kostenlos für Sie erstellt. Bitte denken Sie daran, das «alte» Ausweisdokument ebenfalls mitzubringen. Für Reisepässe und Kombiangebote (Pass und Identitätskarte) ist eine persönliche Vorsprache beim Ausweiszentrum in Aarau notwendig. Vorgängig müssen Sie via Internet unter www.schweizerpass.ch oder Tel. 062 835 19 28 einen Termin vereinbaren. Bitte beantragen Sie frühzeitig den neuen Ausweis. Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Gemeindeverwaltung Böztal gerne zur Verfügung.
Bewilligung zur Sperrung der Schlossstrasse in Effingen
Gemäss § 103 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 sowie § 47 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV) vom 25. Mai 2011 hat die Gemeindeverwaltung folgende Bewilligung erteilt: • Sperrung Lättehübelweg in Effingen am Samstag, 09. August 2025 ab 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Quartierfest.
Baugesuche
• Bauherrschaft: Hasim Gashi, Schulstrasse 303c, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Hasim Gashi, Schulstrasse 303c, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Immobau Gisi AG, Im Halt 15, 5412 Gebenstorf; Bauobjekt: Sitzplatzverglasung; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 231, Schulhausstrasse 303c. • Bauherrschaft: Marc und Tanja Schweizer, Geerenweg 489, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Tanja Schweizer, Geerenweg 489, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Marc Schweizer, Geerenweg 489, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Umgebungsgestaltung, Parkplatz, Vorplatz, Ersatz Gartenhaus; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 969, Geerenweg 489. Öffentliche Auflage vom 02. Juni 2025 bis 01. Juli 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 30. Mai 2025. Gemeinderat